AGB
1. Allgemeines und Begriffsdefinition
Für alle Leistungen der TWJP GmbH betreffend das Carinthian Gym gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Abweichungen von diesen sind nur wirksam, wenn sie von Carinthian Gym bestätigt wurden.
Mitglieder sind alle Personen, die aufgrund eines mit Carinthian Gym abgeschlossenen Vertrages zur Inanspruchnahme der Leistungen und Einrichtungen in den Räumlichkeiten des Studios gemäß diesen Bedingungen berechtigt sind.
Jedes neue Mitglied wird bei Bedarf von einem Trainer auf die Fitnessgeräte eingewiesen.
Jedes Mitglied muss das Mitgliedsband beim Besuch des Studios bei sich tragen und hat sich eigenständig bei der Rezeption ein- und auszuchecken. Das Mitglied ist mit einer Überprüfung der Daten zur Identitätssicherstellung einverstanden. Bei missbräuchlicher Weitergabe des Mitgliedsbandes an Dritte wird vom Mitglied ein Schadensersatz von 250€ eingefordert. Mit Vertragsende hat das Mitglied das Band an das Carinthian Gym zurückzugeben. Bei Verlust oder Beschädigung des Bandes wird ein Schadensersatz in Höhe von €5,00 verrechnet.
Ein Vertragsmonat beginnt ab Vertragsabschluss und wird aliquot bis zum Monatsende berechnet. Beispiel: Vertragsabschluss 15. des Monats, Abrechnung bis 30./31. des Monats. Die Kündigung hat spätestens 14 Tage vor Ablauf des Monats zu erfolgen. Vertragsende ist immer Monatsende.
2. Vertragsabschluss und Mitgliedschaft
Ein Vertrag kommt nur mittels aufgelegtem Antrag des Carinthian Gym zustande. Der Antrag ist ein bindendes Angebot an Carinthian Gym einen Vertrag abzuschließen. Carinthian Gym ist berechtigt diesen Vertrag bis zur Inanspruchnahme der Leistung, längstens jedoch binnen 14 Tagen abzulehnen.
Mit Abschluss des Vertrages ist das Mitglied berechtigt, die Leistungen und
Einrichtungen in den Räumlichkeiten des Studios während der betreuten (beaufsichtigten) und unbetreuten (unbeaufsichtigten) Öffnungszeiten in Anspruch zu nehmen. Zusatzleistungen sind laut aufliegender Preisliste zu bezahlen. Die Mitgliedschaft ist nicht an Dritte übertragbar.
Das Mitglied ist verpflichtet, Änderungen bei Name, Adresse, E-Mail,
Telefonnummer oder Bankverbindung dem Studio unverzüglich bekannt zu geben. Die durch unterlassene Mitteilung entstehenden Mehrkosten sind vom Mitglied zu tragen. Gibt das Mitglied eine Änderung der Anschrift nicht bekannt, können alle Zustellungen des Carinthian Gym und der TWJP GmbH im Zusammenhang mit dem Vertrag an die zuletzt angegebene Anschrift rechtswirksam erfolgen.
3. Zahlungen
Das Studio ist berechtigt, seine Forderungen aus den Mitgliedsverträgen an ihren externen Dienstleister, Finion Capital GmbH, Raboisen 6, 20095 Hamburg, zu verkaufen und abzutreten und die Forderungsabrechnung auf den betreffenden
Dienstleister zu übertragen. Hiermit erklärt das Mitglied sein Einverständnis an der Weitergabe personenbezogen Daten (Name; Adresse; Geburtsdatum; Beginn, Laufzeit, Beitragszahlungszyklus und Kündigungsstatus des Mitgliedsvertrages; jeweilige Forderungsart, Forderungshöhe und Forderungsfälligkeit; IBAN, BIC, Kontoinhaber zum Bankkonto, von dem der Lastschrifteinzug durchgeführt wird) an den vorgenannten Dienstleister zum Zwecke des Verkaufs, Abtretung, Abrechnung und Einziehung der sich aus den Mitgliedsverträgen ergebenden Forderungen an bzw. durch den vorgenannten Dienstleister.
Der Mitgliedsbeitrag ist monatlich im Vorhinein jeweils am 12. eines jeden Monats (im Monat des Vertragsabschlusses aliquot, im Monat des Vertragsendes bis Monatsende) auf das von der TWJP GmbH angegebene Konto zu bezahlen. Ist dieser Tag kein Werktag, gilt der nächstmögliche Geschäftstag. Für SEPA-Lastschriften wird vereinbart, dass die Frist der Vorabankündigung bevorstehender Einzüge mindestens 2 Kalendertrage vor Fälligkeit des Einzugs besteht. Kommt das Mitglied in Zahlungsverzug, insbesondere auch wenn ein SEPA-Lastschrifteinzug nicht möglich ist, wird eine Zahlungserinnerung an das Mitglied ausgesendet. Die Zahlungserinnerung wird per E-Mail an das Mitglied übermittelt und beinhaltet austehenden Mitgliedsbeitrag samt Rücklastschriftgebühr. Sollte der Frist (14 Tage) nicht nachgekommen werden, werden Bearbeitungsgebühren in Höhe von 10,00€ verrechnet, die vom Mitglied zu bezahlen sind.
Das Mitglied ist — außer in den § 6 Abs. 1 Zif. 8 KSchG angeführten Fällen — nicht berechtigt, anfällige Gegenforderungen mit Forderungen von Carinthian Gym zu kompensieren und Zahlungen ganz oder teilweise zurückzuhalten.
4. Benützungsbedingungen Das Mitglied ist verpflichtet
Sich mit den Geräten vertraut zu machen und anfällige Mängel oder Schäden unverzüglich zu melden.
die Geräte und sonstige Einrichtungen nur sachgemäß und ihren Zweck entsprechend zu bedienen und zu verwenden. den Weisungen des Personals allzeit Folge zu leisten.
das bewegliche Trainingsequipment (Hantel, Scheiben, etc.) nach Gebrauch wieder sachgemäß auf den dafür vorgesehenen Platz zurückzustellen.
die Trainingsgeräte in den Trainingspausen anderen Mitgliedern zu überlassen. beim Training angemessene und saubere Trainingsbekleidung (keine Jeans, Straßenschuhe o. Ä.) zu tragen.
beim Training aus hygienischen Gründen immer ein Handtuch mitzuführen und zu benutzen.
im gesamten Nassbereich Badeschuhe zu tragen und die Umkleideräume nach dem Duschen nur abgetrockneter zu betreten.
keine mitgebrachten Speisen zu konsumieren.
benutzte Spinde nach Besuch vollständig auszuräumen.
Die Benützung von Einrichtungen und das Training bei beeinträchtigter Gesundheit oder unter Einfluss von Alkohol, Drogen und/oder Medikamenten ist untersagt. Tiere dürfen nicht mitgebracht werden (ausgenommen betreibereigene).
5. Haftung
Für Sach- oder Vermögensschäden haftet Carinthian Gym nur dann, wenn der Schaden von diesem selbst oder ihren Erfüllungsgehilfen zumindest grob fahrlässig verschuldet wurde. Für den Verlust von Wertgegenständen, Kostbarkeiten, Geld, Wertpapiere und dergleichen, haftet Carinthian Gym nicht. Dies gilt auf für Schäden, die durch Dritte oder höhere Gewalt verursacht werden.
Carinthian Gym ist berechtigt, Kurse bzw. Trainingseinheiten zeitlich und/oder örtlich zu verschieben, gänzlich abzusagen und Trainer zu wechseln. Carinthian Gym hat dies jedoch 2 Stunden vor Beginn der Einheit via Facebook, Instagram und/oder Ausschilderung im Studio bekannt zu geben.
6. Stilllegung und Beendigung
Beide Vertragsteile sind berechtigt, das Vertragsverhältnis unter Einhaltung der Kündigunsfrist (14 Tage) zum Ende jedes Vertragsmonats schriftlich aufzukündigen.
Bis zum Ende einer allenfalls vereinbarten Mindestbindungsdauer ist die ordentliche Aufkündigung des Vertrages durch das Mitglied jedoch nicht möglich.
Ist das Mitglied aus Gründen in der Sphäre des Mitgliedes verhindert, die Leistungen von Carinthian Gym in Anspruch zu nehmen (z. B. Krankheit, Unfall, Schwangerschaft, Urlaub, Umzug, etc.) hat das Mitglied auch während der Dauer der Verhinderung bis zum Vertragsende durch fristgerechte Kündigung (unter Berücksichtigung der Mindestvertragsdauer) den Mitgliedsbeitrag zu erbringen, Dauert die Verhinderung länger als 3 Wochen, können die Vertragsparteien vereinbaren, dass das Mitglied einen Teil oder die gesamte Dauer der Verhinderung im Anschluss an die Verhinderung, frühestens jedoch ab dem frühest möglichen Vertragsende durch fristgerechte Kündigung (unter Berücksichtigung der Mindestvertragsdauer), als Guthaben konsumieren kann. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht allerdings nicht. Die Verhinderung ist in geeigneter Weise zu belegen (z. B. ärztliches Attest).
Carinthian Gym kann das Vertragsverhältnis unter Berücksichtigung der Nachholfrist auflösen, wenn ein Zahlungsverzug beim Mitglied entsteht. Zusätzlich kann Carinthian Gym im Falle eines stillgelegten Vertrages, diesen auch auflösen.
Gleiches gilt auch (unbeschadet der vereinbarten Vertragsstrafe), wenn das Mitgliedsband an Dritte weitergegeben wird.
Das Recht beider Vertragsparteien zur Vertragsauflösung aus wichtigem Grund bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen bleibt unberührt.
Carinthian Gym ist ein Unternehmen der TWJP GmbH, Standort: Ossiacher Zeile 39, 9500 Villach